Gentechnisch Veränderte Organismen

Gentechnisch veränderte Pflanzen werden auch als transgene Pflanzen bezeichnet. Das bedeutet, dass bestimmte Gene aus anderen Organismen in das Genom eingeschleust werden, mit dem Ziel, z.B. die Bekämpfung von Schadinsekten zu verbessern oder bei herbizidresistenten/toleranten Pflanzen die Unkrautkontrolle zu erleichtern.
Die meisten Neuzulassungen sind „Stacked Events“, d.h. Pflanzen mit mehreren Resistenzen (entweder durch konventionelle Kreuzung mehrerer GVO Events oder durch Transfomation mit mehreren externen Genen). So entstehen Pflanzen, die z.B. sowohl Herbizid- und Insektizidresistent und zusätzlich eventuell noch trockentolerant sind.

In vielen Fällen genügt ein kostengünstiges Screening auf Steuer- und Markergene, die in den meisten gentechnisch veränderten Pflanzen vorkommen (35S CaMV-Promotor, NOS Terminator uva).
Bei einem positiven Testergebnis kann nachfolgend eine GVO-Identifizierung und Quantifizierung erfolgen. Bei Folgeuntersuchungen einer Probe fallen in der Regel geringere Analysekosten an, da in den meisten Fällen die aufwendige DNA Extraktion nicht mehr notwendig ist.
Für die Identifizierung und Quantifizierung steht eine breite Auswahl von Analyseparametern zur Verfügung.

Kennzeichnungspflicht:
GVO-Beimischungen bis 0,9 Prozent pro Zutat sind ohne Kennzeichnung erlaubt, wenn

  • es sich nachweislich um zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen handelt;
  • der betreffende GVO in der EU zugelassen und als sicher bewertet wurde.
  • bei nicht in der EU zugelassenen GVO gilt „Nulltoleranz“: Beimischungen sind grundsätzlich nicht erlaubt


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